Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachstehenden Bedingungen der FASSKULTUR Tobias Voigtmann, Falkensteiner Str. 37, 08262 Muldenhammer sind Bestandteil des Mietvertrages zwischen Mieter und Vermieter. Mit der Buchung erkennt der Mieter diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für sich und die mitreisenden Personen an. 

Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr bzw. auf eigene Gefahr der weiteren Nutzer. Bei Risiken oder Bedenken sollte zuvor ein Arzt befragt werden. In der Sauna darf weder geraucht, getrunken noch gegessen werden! Generell raten wir von dem Genuss von Alkohol beim Saunieren ab.

Vermietet wird stets eine Fasssauna welche auf einem ordnungsgemäß zugelassenen und der StVO entsprechend betriebsbereiten Kfz-Anhänger montiert ist (im Folgenden als Mietobjekt bezeichnet).

 

1. Vertragsabschluss

Der Mietvertrag kommt zustande durch

  • Onlinebuchung des Mieters auf der Webseite www.fasskultur.de

  • Telefonische Absprache und schriftliche Bestätigung per E-Mail

(für beide Fälle gilt = Willenserklärung des Mieters)

 

Nach Bearbeitung erhält der Mieter eine Reservierungsbestätigung sowie den Mietvertrag per Mail zugesandt (= Willenserklärung des Vermieters). Der Vertragsschluss steht unter aufschiebenden Bedingungen der rechtzeitigen Leistung der Anzahlung nach Zugang unserer Reservierungsbestätigung. Hierauf wird nochmals in unserer Reservierungsbestätigung gesondert hingewiesen. Erst mit Zugang dieser Mail und der rechtzeitigen Anzahlung kommt der Vertrag/Buchung durch beidseitige Willenserklärung endgültig zustande.

Der Vermieter ist bei Zahlungsverzug des Mieters berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall steht dem Vermieter eine Entschädigung entsprechend den nachstehenden Bestimmungen in Punkt 2. „Rücktritt des Mieters“ zu.

Der Vertrag kommt zustande zwischen der FASSKULTUR Tobias Voigtmann (im nachfolgenden Vermieter genannt) und dem namentlich genannten Mieter. Eine Weitervermietung bzw. Untervermietung ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Vermieters zulässig.

 

2. Rücktritt des Mieters

Der Mieter ist berechtigt, vor Mietbeginn ohne Angabe von Gründen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurückzutreten. Bei einer Stornierung von weniger als 10 Kalendertagen vor Mietbeginn sind 50% des Mietpreises zur Zahlung fällig, vorher ist keine Zahlung fällig.

 

3. Zahlungsbedingungen

Nach Vertragsabschluss wird der Mietpreis in einer oder zwei Raten entsprechend Nachstehendem erhoben. Die Zahlungsbedingungen gehen zudem aus den versandten Vertragsunterlagen hervor.

Bei Buchung (Vertragsabschluss) und Barzahlung gilt: Anzahlung (50%) fällig sofort nach Zugang der Reservierungsbestätigung, Restzahlung (50%) fällig am Tag der Übernahme.

Bei Buchung (Vertragsabschluss) und Zahlung mit Kreditkarte/Sofortüberweisung/Klarna/Giropay/PayPal/Überweisung ist der volle Mietpreis sofort nach Zugang der Reservierungsbestätigung fällig.

 

4. Pflichten des Vermieters

Der Vermieter verpflichtet sich, das Mietobjekt zum vereinbarten Termin in einwandfreiem, betriebsbereitem Zustand für die Mietzeit zur Verfügung zu stellen und für den vereinbarten Zeitraum zum Gebrauch zu überlassen.

Sollte der Vermieter infolge eines während einer vorangegangenen Vermietung entstandenen Schadens, Sperrung von Straßen, Havarie, Streiks, höherer Gewalt (z. B. behördliche Auflagen) oder dergleichen oder anderer Gründe nicht in der Lage sein, das Mietobjekt zum vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen, so ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, nachdem er den Mieter unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informiert hat. Alternativ ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter binnen 24 Stunden ab vereinbartem Übergabezeitpunkt eine anderes, vergleichbares, auch größere Mietobjekt zur Verfügung zu stellen.

Kann der Vermieter auch nach dem Ablauf von 24 Stunden kein vergleichbares Mietobjekt zur Verfügung stellen, ist der Mieter zum Rücktritt berechtigt. Der bereits gezahlte Mietzins ist unverzüglich zurückzuerstatten. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Mieters wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Vermieters.

Die Verfügung über das Mietobjekt wird dem Mieter nach Einweisung zu demjenigen Zeitpunkt zuerkannt, indem er schriftlich anhand des Übergabeprotokolls bestätigt, dass dieses im Allgemeinen betriebsfähig ist und die vorgelegte Inventarliste verglichen und unterzeichnet hat. Mit Unterzeichnung bestätigt der Mieter die ordnungsgemäße Übergabe des Mietobjekts. Danach sind alle Einwendungen des Mieters betreffs Ausrüstung und Tauglichkeit des Mietobjekts ausgeschlossen.

 

5. Versicherung

Kaskoversicherung für Schäden an der gemieteten Sauna samt Anhänger:
Das Mietobjekt ist vollkaskoversichert. Im Falle eines an der Sauna von dem Mieter oder einer Begleitperson schuldhaft verursachten Schadens haftet der Mieter mit einem von ihm zu tragenden Eigenanteil (Selbstbeteiligung) bis zu einer Höhe von 500,00 € pro Schadensfall.

Für die Schäden, die der Mieter oder Begleitpersonen vorsätzlich oder grob fahrlässig (z.B. wegen Trunkenheit) verursachen, entfällt die Haftungsbegrenzung für den Mieter. Der Mieter haftet in diesen Fällen für den an der Sauna eingetretenen Schaden in voller Höhe. Die von der FASSKULTUR Tobias Voigtmann abgeschlossene Kaskoversicherung haftet nicht für Personenschäden des Mieters oder Begleitpersonen. Ebenso wenig tritt die Versicherung für Schäden oder den Verlust an mitgebrachten Gegenständen oder zur Saunaausrüstung gehörenden Gegenständen oder hinzugebuchten Zubehörs ein.

 

Haftpflichtversicherung für Fremdschäden:
In dem Mietvertrag eingeschlossen ist eine Haftpflichtversicherung des Mieters für die von ihm schuldhaft verursachte Personen- und/oder Sachschäden, wobei die Haftung für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen ist.

Im Falle eines Schadens haftet der Schadensverursacher mit einem von ihm zu tragenden Eigenanteil (Selbstbeteiligung) in einer Höhe bis zu 500,00 € pro Schadensfall. Dieser entfällt, wenn die persönliche Haftpflichtversicherung des Schadensverursachers für den Schaden eintritt.

Bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden entfällt die Haftungsbegrenzung für den Schadensverursacher. Der Schadensverursacher haftet in diesen Fällen für den eingetretenen Drittschaden in voller Höhe.

Von der Haftpflichtversicherung nicht umfasst und ausgeschlossen sind Schäden, die der Schadensverursacher selbst, der Mieter und an der Miete teilnehmende Personen erleiden.

Geldstrafen und Bußgelder werden von der Haftpflichtversicherung ebenfalls nicht umfasst.

Die in dem Mietvertrag enthaltene Haftpflichtversicherung ist nachrangig gegenüber einer von dem Mieter für sich und seine Begleitpersonen abgeschlossene private Haftpflichtversicherung. Die von der FASSKULTUR Tobias Voigtmann abgeschlossene Haftpflichtversicherung haftet nur soweit kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht. Im Falle eines Haftpflichtschadens ist der Mieter verpflichtet, durch eigene schriftliche Erklärung zu versichern, dass kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht. Beruht dies darauf, dass der private Haftpflichtversicherer seine Eintrittspflicht verneint, ist eine entsprechende schriftliche Erklärung des Versicherers vorzulegen.

 

6. Pflichten des Mieters

Die Einweisung durch einen Mitarbeiter des Vermieters ist für den Mieter verpflichtend. Der Vermieter behält sich das Recht vor, dem Mieter die Verfügung über Sauna und Anhänger zu verweigern für den Fall, dass in der Person des Mieters bzw. des vorgesehenen Nutzers erhebliche Zweifel an der Eignung zur Nutzung des Mietobjekts verbleiben oder nicht mindestens zwei Personen während der Nutzung vor Ort sein werden (wobei eine Person mindestens 18 Jahre und die andere Person mindestens 16 Jahre alt sein muss). Zudem muss gewährleistet sein, dass sich mindestens eine volljährige Person ohne körperliche Einschränkungen mit in der Sauna befindet. Andernfalls darf das Mietobjekt nicht genutzt werden.

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt sorgsam und pfleglich zu behandeln. Den Vorschriften von Behörden muss Folge geleistet werden. Der Mieter ist im Fall einer Gesetzesübertretung, selbst unwillentlicher Art, den Behörden gegenüber persönlich haftbar. Der Mieter haftet für alle Schäden am Mietobjekt, auch für Folge- und Ausfallschäden, die von ihm oder Mitnutzern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

Weiterhin verpflichtet sich der Mieter Schäden bei der Nutzung dem Vermieter sofort zu melden.

Der Mieter ist für Straftaten und Ordnungswidrigkeiten verantwortlich und haftet dem Vermieter für entstandene Gebühren und Kosten.

 

7. Sicherheitsleistung (Kaution)

Während des Check-In, vor Übernahme der Sauna, entrichtet der Mieter an den Vermieter eine Sicherheitsleistung in Höhe von 100,00 € in bar. Diese dient der Absicherung jedweder Ansprüche des Vermieters gegen den Mieter aus dem Mietvertrag. Die Abrechnung und ggf. Zurückerstattung der Sicherheitsleistung erfolgen in angemessener Frist nach Beendigung des Mietvertrages und Rückgabe des Mietobjektes, üblicherweise direkt vor Ort.

 

8. Übergabe

Die Übergabe des Mietobjekts an den Mieter erfolgt zeitlich und örtlich entsprechend den Festlegungen in der Auftragsbestätigung. Mit der Übergabe erfolgt eine allgemeine Einweisung des verantwortlichen Bootsführers, deren Inhalt und Ausgestaltung unter dem Punkt 4. „Pflichten des Vermieters“ näher bezeichnet ist.

 

9. Rückgabe

Die Rückgabe des Mietobjekts in von Sachen des Mieters geräumtem und besenreinem Zustand erfolgt verbindlich zu den in der Auftragsbestätigung angegebenen Terminen, Uhrzeiten und Orten. Bei verspäteter Rückgabe hat der Mieter die folgenden Vertragsstrafen zu zahlen:

  • Verspätung bis 90 Minuten nach der im Mietvertrag angegebenen Rückgabezeit: + 75,00 Euro

  • Verspätung darüber hinaus: + aktueller Tagessatz in Euro

Sollte durch die Überschreitung eine Anschlussmiete verloren gehen, haftet der Mieter für den entstandenen Schaden. Weitergehende Ersatzansprüche des Vermieters werden dadurch nicht ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere, wenn vom Mieter zu vertretende Mängel verschwiegen worden sind.

Für vom Mieter vertretende Schäden und fehlende Ausrüstungsteile sowie andere Mängel, ist der Mieter dem Vermieter zum Schadensersatz verpflichtet. Die Höhe der angemessenen Entschädigung legt der Vermieter nach billigem Ermessen gem. § 315 BGB fest.

Der Vermieter ist berechtigt seinen Anspruch auf Schadensersatz mit der vom Mieter hinterlegten Kaution zu verrechnen. Dem Mieter bleibt der Nachweis, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, vorbehalten.

 

10. Fahrtüchtigkeit des Mietobjekts / Mängel unterwegs

Im Fall einer Störung hat der Mieter den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen. Nach Meldung an den Vermieter werden notwendige Reparaturen ausschließlich durch den Vermieter durchgeführt. Der Vermieter akzeptiert keine Erstattung von Auslagen/Kosten, die der Mieter eigenmächtig veranlasst hat (zum Beispiel Reparaturen durch Fremdfirmen o. ä.).

Ein ersatzfähiger Schaden entsteht nur dann, wenn das Mietobjekt durch eine Störung, bzw. durch einen Schaden für mindestens 5 Stunden nicht mehr benutzt werden kann. Ausfallzeiten von weniger als 5 Stunden — ab Eingang der Meldung beim Vermieter — begründen keinen Schadensersatzanspruch, es sei denn, den Vermieter trifft Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Als Ausfallzeit zählt hierbei nur die Zeit zwischen 9.00 und 19.00 Uhr.

 

Einsätze des Vermieters, die wegen vom Mieter oder seinen Mitnutzern selbst verschuldeter Schäden oder Störungen der Mietsache erfolgen, sind kostenpflichtig. Es wird die ortsübliche Vergütung berechnet und der dieser entsprechende Betrag von der Kaution einbehalten.

 

11. Unfälle / Schäden

Im Falle eines Unfalls oder einer Beschädigung der Mietsache hat der Mieter den Vermieter sofort telefonisch zu informieren. Dieser entscheidet dann über die weitere Vorgehensweise. Darüber hinaus hat der Mieter die Pflicht ein Schadensprotokoll zur Dokumentation des Unfalls/Schadens gemäß Anleitung auszufüllen.

Der Mieter hat gemäß Anweisung des Vermieters so zu handeln (z.B. zum Standort zurückzukehren), dass eine Reparatur rechtzeitig vor der nächsten Vermietung durchgeführt werden kann.

Bei Nichtbefolgung haftet der Mieter für eventuelle Folgeschäden (insbesondere für Mietausfälle oder Schadenersatzpflicht).

 

12. Sonstiges

Mietpreis

Der vereinbarte Mietpreis umfasst die Sauna mit Ausstattung (Aufgusskübel und -Kelle, Feuerholz für drei Stunden Saunagang, Aufgussmittel…). Zusätzliches Feuerholz kann gegen Aufpreis dazu bestellt werden.

Rückgabe
Am Ende der Mietzeit muss das Mietobjekt in einem ordentlichen, besenreinen Zustand an den Vermieter zurückgegeben werden — dies bezieht sich auch auf den Holzofen samt Aschekasten. Bei groben Verschmutzungen (z.B. nicht geleerter Ofen) behalten wir uns eine zusätzliche Reinigungsgebühr von 50,00 € vor.

 

Datenschutz
Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (E-Mail-Adressen, Namen, Anschriften) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Die Daten werden vertraulich behandelt, es erfolgt keine Weitergabe an Dritte und dient zur Abwicklung und Information der Kundenanfrage.

 

Es gelten die Nutzungsbedingungen der FASSKULTUR Tobias Voigtmann

Stand: 02/2024