Nutzungsbedingungen

Gesundheitliche Eignung

Die Nutzung der Sauna erfolgt auf eigene Gefahr. Es dürfen sich keine körperlich oder geistig beeinträchtigten Menschen unbeaufsichtigt im mobilen Saunafass aufhalten. Bei Risiken oder Bedenken sollte zuvor ein Arzt befragt werden.

 

Allgemeine Saunaregeln

  • Die Sauna sollte textilfrei betreten werden.

  • Vor dem Betreten der Sauna sind die Schuhe auszuziehen. Nicht mit Schuhen oder beschmutzten Füßen auf die Saunabänke.

  • In der Sauna darf weder geraucht, getrunken noch gegessen werden! Generell raten wir von dem Genuss von Alkohol beim Saunieren ab.

  • Keine Haut aufs Holz: Saunierende müssen ein ausreichend großes Handtuch unterlegen, um zu vermeiden, dass Schweiß auf das Saunaholz gelangt

  • Sauna-Aufgüsse sind nur mit geeigneten Mitteln vorzunehmen. Gießen Sie Sauna-Aufgusskonzentrat nie unverdünnt auf die Saunasteine! Pro Aufguss nur 3-4 Kellen verwenden.

  • Der Sauna-Aufguss darf nicht mit den Schleimhäuten in Berührung gelangen. Sollte es dennoch passieren so haftet der Mieter.

  • Alkohol und alkoholhaltige Flüssigkeiten gehören nicht auf die Saunasteine und den Saunaofen: Brandgefahr!

  • Nehmen Sie keine elektronischen Geräte sowie Schmuck und Uhren mit in die Sauna, da diese durch die Hitze beschädigt werden könnten.

  • Keine Tiere mit in die Sauna.

  • Es dürfen keine explosiven Stoffe, z.B. Deo-Dosen mit in die Sauna genommen werden.

  • Die Saunasteine sind nicht zum Grillen geeignet.

  • Verschütten Sie keine Flüssigkeiten im Innenraum des mobilen Saunafasses. Sollte dennoch etwas auf den Boden gelangen, so wischen Sie es schnellstmöglich auf.

  • Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr dürfen nicht unbeaufsichtigt das Mietobjekt nutzen, auch wenn dieses außer Betrieb ist.

Der Mieter übernimmt die Aufsicht über alle Mitsaunierenden und das gesamte Inventar.

Befeuerung des Ofens

  • Während des Betriebes darf der Saunaofen nicht berührt werden, wegen Verbrennungsgefahr; Ausnahme öffnen und befeuern.

  • Heizen Sie den Saunaraum nicht höher als 100°C auf. Beim Überschreiten dieser Grenze öffnen Sie die Tür und sorgen für entsprechende Abkühlung.

  • Der Ofen und die Sauna dürfen nicht mit Reinigungsmitteln gereinigt werden. Dies erledigt der Vermieter nach jeder Benutzung mit speziellen Reinigungsmitteln.